Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Personenbezeichnungen stehen im Folgenden sowohl für die männliche als auch weibliche Bezeichnungsform)§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem MVZ (Medical Art München MVZ GmbH) und dem Patienten. Soweit im Folgenden der Begriff „MVZ“ verwendet wird, ist damit die Medical Art München MVZ GmbH gemeint.
(2) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.
§ 2 Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem MVZ und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus auch die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.
§ 3 Ärztliche/Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz
(1) Die ärztliche/zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des MVZs.
(2) Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die ärztliche/zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden.
(3) Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Arztes/Zahnarztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden. Die Herausgabe kann im übrigen verweigert werden, solange der Patient nicht sämtliche, offene, d.h. fällige Forderungen des MVZ gegen ihn beglichen hat (Zurückbehaltungsrecht).
(4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen/zahnärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.
§ 4 Ausfallhonorar/Annulatiosbedingungen
(1) Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden für den Patienten reserviert.
(2) Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser das MVZ
a)mindestens 24 Stunden im Voraus bei Terminen bis zu einer Stunde,
b)mindestens 48 Stunden im Voraus bei Operationsterminen und Terminen über einer Stunde vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.
(3) Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er dem MVZ
a) bei Terminen bis zu einer Stunde einen Betrag von 140€,
b) bei Operationsterminen, sowie Terminen von mehr als einer Stunde 250€,
als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen. Der Patient erkennt diese Regelung durch die von ihm getätigte Terminbuchung rechtsverbindlich an.
(4) Terminabsagen, die an Wochenenden und Feiertagen übermittelt werden, können innerhalb der o.g. Fristen über die Praxisemailadresse getätigt werden und gelten dann als rechtzeitige Absage soweit dem MVZ die Email innerhalb der Fristen zugeht.
(5) Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war und dies dem MVZ nachweist.
(6) Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass dem Arzt/Zahnarzt kein oder ein geringerer als der geltend gemachte pauschalierte Schaden entstanden ist.
§ 5 Zahlungsregelungen
(1) Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich versicherten Patienten, informiert.
(2) Der Arzt/Zahnarzt kann bei privat versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses bis zu 100 % der zu erwartenden Auslagen (Material- und Laborkosten) verlangen.
(3) Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig. Ist der Zugang nicht nachzuweisen, wird Sie spätestens innerhalb 1 Woche nach deren Versand zur Zahlung fällig.
(4) Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 14 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsächlich vom Arzt/Zahnarzt bezahlten Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung sind dem MVZ zusätzlich EUR 5,- Auslagen zu erstatten.
(4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.
§ 6 Honorar für Heil- und Kostenpläne, Kostenvoranschläge sowie schriftliche Stellungnahmen
(1) Das MVZ behält sich ausdrücklich vor, die Aufstellung schriftlicher Heil- und Kostenpläne, Kostenvoranschläge, Behandlungsplanungen, Befundberichte sowie schriftlicher gutachterlicher Äußerungen, gegenüber dem Patienten oder gegenüber Dritten (insbesondere privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen, Zahnzusatzversicherungen, gesetzlichen Krankenkassen, Rechtsanwälten, Gerichten und Gutachtern) gesondert nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu berechnen. In Betracht kommen insbesondere die GOZ-Nrn. 0030 und 0040 (Aufstellung eines Heil- und Kostenplans) sowie die GOÄ-Nrn. 70, 75, 80 und 85 (Bescheinigungen, Befundberichte, gutachterliche Äußerungen), jeweils zuzüglich der Schreibgebühren nach GOÄ-Nrn. 95 und 96 sowie des Ersatzes von Auslagen (z. B. Porto, Versand, Kopien) gemäß § 10 GOÄ / § 9 GOZ.
(2) Der Vorbehalt nach Absatz 1 gilt unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten und damit auch gegenüber gesetzlich krankenversicherten Patienten. Privat berechnungsfähig sind insbesondere:
a) Heil- und Kostenpläne sowie schriftliche Aufstellungen für privat zu zahlende Mehrkosten-, gleichartige, andersartige oder Verlangensleistungen (§ 2 Abs. 3 GOZ),
b) schriftliche Behandlungsplanungen für Implantat-, Prothetik-, Parodontal-, Funktions- und kieferorthopädische Versorgungen außerhalb der Regelversorgung,
c) Heil- und Kostenpläne, die zum Zwecke einer Zweitmeinung, eines Vergleichsangebots oder zur Vorlage bei Drittanbietern erstellt werden,
d) schriftliche Stellungnahmen, Befundberichte und gutachterliche Äußerungen, die auf Verlangen des Patienten oder eines Dritten gegenüber Versicherungen, Beihilfestellen oder sonstigen Stellen abzugeben sind, einschließlich Stellungnahmen zu Erstattungsablehnungen und Begründungen für Steigerungs- oder Analogberechnungen.
(3) Wird ein Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag erstellt und kommt ein darauf bezogener Behandlungsvertrag in der Folge nicht oder nicht in dem ursprünglich geplanten Umfang zustande, bleibt der Vergütungsanspruch des MVZ nach Absatz 1 hiervon unberührt.
(4) Das MVZ informiert den Patienten vor Erstellung der entgeltpflichtigen Leistung in Textform über deren voraussichtliche Kosten (§ 630c Abs. 3 BGB), soweit eine Übernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist. Eine Erstattung der nach Absatz 1 berechneten Honorare durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung des Patienten, durch die Beihilfe oder eine Zahnzusatzversicherung ist nicht garantiert. Eine etwaige Nicht- oder Teilerstattung berührt den Vergütungsanspruch des MVZ gegenüber dem Patienten nicht.
§ 7 Abtretungsverbot
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Arzt/Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt. Ebenfalls ist eine Aufrechnung gegen Forderung des MVZ nur mit rechtskräftigen Gegenforderungen des Patienten möglich.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Für Schäden an eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben, haftet das MVZ nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.
(2) Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist München.